COVID-19
UNSER VERSPRECHEN GEGEN COVID-19
Zögern Sie nicht ihren Skiurlaub in den Chalets Lacuzon zu buchen und planen Sie Ihren Aufenthalt bei uns mit Zuversicht.
Wir versichern Ihnen, dass wir stets den offiziellen Vorgaben und Entscheidungen der zuständigen Behörden folgen.
Ihr Urlaub in Frankreich
EINREISE NACH FRANKREICH
Für Geimpfte gelten für die Einreise nach Frankreich keinerlei Covid-19-bezogene Einschränkungen.
Die Letzte Impfung darf maximum 6 Monate zurückliegen.
Die für geimpfte Erwachsene geltenden Maßnahmen, gelten unter denselben Bedingungen für die Minderjährigen, die sie begleiten, unabhängig davon, ob diese geimpft sind oder nicht. Sie können also mit Ihren minderjährigen Kindern einreisen, unabhängig davon, ob diese geimpft sind oder nicht. Für nicht geimpfte Minderjährige ab 12 Jahren gilt dennoch unter den unten aufgeführten Bedingungen eine PCR- oder Antigentestpflicht. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Mehr Infos unter diesem Link: https://www.diplomatie.gouv.fr/de/neuigkeiten/coronavirus-covid-19/article/coronavirus-informationen-fur-auslander-in-frankreich-fragen-antworten#sommaire_1
Bei der Einreise müssen eine eidesstattliche Erklärung, die Sie von der Website des Innenministeriums herunterladen vorlegen können, dass Sie keine Symptome einer COVID-19-Infektion haben.
SKILIFTE
Bei der Benutzung der Skilifte und während des Wartens in den Warteschlangen besteht Digitales Impzertifikat- UND Mundschutzpflicht.
Dies wird bei der Abfahrt zu den Skiliften und beim Kauf Ihrer Skipässe an den Kassen kontrolliert.
FREIZEIT
In Bars, Restaurants, Kinos, Shops gelten die nationalen Vorschriften für Frankreich. Derzeit ist der Impfnachweis für alle Personen ab 12 Jahren erforderlich.
Kostenlose Stornierung eines COVID-19-Falls
Um Ihnen bei der Organisation Ihres Aufenthalts zu helfen, erstatten* wir Ihnen die Kosten im Falle von :
– Schließung unseres Chalets für die Zeit Ihres Aufenthalts (wenn diese Schließung während Ihres Aufenthalts erfolgt, werden Ihnen die nicht genutzten Nächte erstattet).
– Schließung des Skiortes Les Menuires für die Zeit Ihres Aufenthalts (wenn diese Schließung während Ihres Aufenthalts erfolgt, werden Ihnen die nicht genutzten Nächte erstattet).
– Schließung der Grenzen Ihres Landes und/oder Frankreichs an den Tagen Ihres Aufenthalts.
– Falls Sie trotz vollständige Impfung gegen COVID eine häusliche Quarantäne einhalten müssen (Falls in Ihrem Land während Ihres Aufenthalts eine Quarantäne verhängt wird und Sie unser Chalet verlassen müssen, werden Ihnen die nicht genutzten Nächte zurückerstattet).
Diese Bedingungen gelten für jede Stornierung Ihres Aufenthalts aus den oben beschriebenen Gründen, die bis 1 Tag vor Ihrer Ankunft in unserem Chalet erfolgt.
*Eine vollständige und gültige Impfung gegen das Coronavirus ist für eine Erstattung vorausgesetzt.
Reinigung und Desinfektion werden verstärkt
Wir haben COVID-19 spezifische Reinigungsmittel ausgewählt und unser Reinigungspersonal geschult.
Stornierung aus andere Gründe
Bei Stornierung eines oder mehrerer Mitglieder der Gruppe aufgrund von Schwerer Krankheit (COVID-19 oder andere), Unfall, Sterbefall, bedeutende Schäden im Wohnsitz, Entlassung aus wirtschaftlichem Grund, Versetzung, Sperren, Streiks, etc. werden die regulären vStornokosten berechnet.(sieh unsere AGBs)
Um diese Art von Unannehmlichkeiten abzudecken empfehlen wir Ihnen, eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung abzuschließen, mit der Sie eine Rückerstattung der Kosten erhalten können.
ADAR Garantie bei Stornierung oder bei Unterbrechung des Aufenthaltes
Aufgepasst! Sobald Ihr Mietvertrag unterzeichnet ist oder eine Anzahlungszahlung geleistet wurde, haben Sie 10 Tage Zeit, um die ADAR-Versicherung abzuschließen.
Nach Ablauf dieser Frist ist der Abschluss immer noch möglich, aber alle Ihre Garantien treten erst nach einer Karenzzeit von 7 Tagen ein, während der keine Garantie wirksam wird