AGB - Chalets Lacuzon

Chalets Lacuzon

Chalets Lacuzon

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN FÜR FERIENUNTERKÜNFTE

Liebe Gäste, diese Übersetzung dient lediglich der Information. Im Streitfall oder bei Auslegungsfragen gilt ausschließlich die französische Originalversion

  1. Buchung
    Die Buchung wird mit dem schriftlichen Vertragsabschluss und nach Eingang einer Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises verbindlich.
    Zahlungen werden per Kreditkarte und Banküberweisung akzeptiert.
  2. Kaution
    Vor der Anreise ist eine Kaution über 1000 € per Kreditkarte zu hinterlegen. Diese wird innerhalb von 10 Tagen nach Abreise zurückerstattet, abzüglich ggf. anfallender Kosten für festgestellte Schäden.
  3. Kurtaxe
    Der Mieter verpflichtet sich, die örtliche Kurtaxe zum jeweils gültigen Tarif an die Gemeinde zu zahlen.
  4. Anreise und Abreise
    Die Anreise erfolgt samstags zwischen 17:00 und 19:00 Uhr. Über eine spätere Ankunft muss der Vermieter vorher informiert werden.
    Die Abreise erfolgt samstags zwischen 8:00 und 10:00 Uhr.
  5. Nutzungsbedingungen
  • Das Mietobjekt ist streng rauchfrei.
  • Tiere sind nicht erlaubt.
  • Feiern sind nicht gestattet.
  • Die im Mietvertrag angegebene maximale Personenzahl darf nicht überschritten werden.
  1. Stornierung durch den Mieter
    Bei einer Stornierung durch den Mieter gelten folgende Gebühren:
  • Stornierung mehr als 31 Tage vor Anreise: 30 % des Gesamtpreises
  • Stornierung zwischen 30 und 21 Tagen vor Anreise: 50 %
  • Stornierung zwischen 20 und 14 Tagen vor Anreise: 75 %
  • Stornierung zwischen 13 und 0 Tagen vor Anreise: 100 %
  • Bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung.
  1. Empfohlene Reiseversicherung

Dem Mieter wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung abzuschließen, um gegen unvorhergesehene Ereignisse und Reiseabbruch abgesichert zu sein.
Der Vermieter bietet keine solche Versicherung an und übernimmt keine Haftung für entstandene Kosten oder finanzielle Verluste bei fehlender Absicherung.

  1. Stornierung durch den Vermieter (höhere Gewalt)
    Muss der Vermieter aus Gründen höherer Gewalt (z. B. Wasserschaden, Feuer, Lawine, gefrorene Leitungen, Heizungsausfall, behördliche Anordnung oder andere Umstände, die den Zugang oder die Nutzung des Chalets verhindern) stornieren, wird der Mieter umgehend informiert.
    In diesem Fall werden die vom Mieter geleisteten Zahlungen vollständig zurückerstattet. Eine weitergehende Entschädigung ist ausgeschlossen.
  2. Haftung und Versicherung
    Der Mieter ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung (“Villégiature”) für Schäden während des Aufenthalts nachzuweisen.
  3. Nutzung der Einrichtungen und Haftungsbeschränkung
    Das Chalet stellt den Mietern verschiedene Freizeiteinrichtungen zur Verfügung : Tischfußball, Billard, Dart, Videospielkonsole, Sauna und Whirlpool.
    Die Benutzung dieser Einrichtungen erfolgt auf eigene Verantwortung der Mieter und Bewohner des Chalets, Minderjährige nur unter Aufsicht von Erwachsenen.
    Einige Geräte (Sauna, Whirlpool) bergen gesundheitliche und sicherheitstechnische Risiken; es liegt in der Verantwortung der Nutzer, sich medizinisch geeignet zu fühlen und alle Anweisungen/Hinweise zu beachten.
    Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder Sachschäden infolge unsachgemäßer oder fahrlässiger Nutzung. Minderjährige müssen stets beaufsichtigt werden. Schäden oder Verluste an Einrichtungen werden dem Mieter gemäß Wiederherstellungs- oder Ersatzkosten berechnet.
  1. Haftungsausschluss
    Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Schäden, außer bei nachweisbarem Verschulden des Vermieters.
  2. Datenschutz / Persönliche Daten
    Die erhobenen Informationen dienen ausschließlich der Verwaltung der Reservierung und des Aufenthalts. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Mieters oder bei gesetzlicher Verpflichtung.
    Der Mieter kann jederzeit Auskunft, Berichtigung oder Löschung seiner Daten verlangen, indem er den Vermieter kontaktiert.
  3. Gerichtsstand und geltendes Recht
    Bei Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand am Standort der Ferienunterkunft.
    Für den Vertrag gilt ausschließlich französisches Recht.

REISEVERSICHERUNG

Eueren Skiurlaub sollte ein Moment der absoluten Entspannung sein, ohne die geringste Sorge.

Um mögliche Stornokosten abzudecken empfehlen wir Ihnen, eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung abzuschließen, mit der Sie eine Rückerstattung der Kosten erhalten können.

Die Firma Trustiway bietet einen vollständigen Schutz für alle nachvollziehbaren Stornierungsgründe:

– vollständigen Schutz für alle nachvollziehbaren Stornierungsgründe

– Unterbrechung des Aufenthalts

Zögern Sie nicht länger, klicken Sie hier, um mehr zu erfahren:

abzuschließen, unsere E-Mail-Adresse: info@chalets-lacuzon.com

Nach Ihrer Buchung haben Sie 10 Tage Zeit, um Ihre Reiseversicherung abzuschließen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie immer noch eine Versicherung abschließen. Es wird jedoch eine Karenzzeit von 7 Tagen für den gesamten Versicherungsschutz angewendet.